专利摘要:

公开号:WO1989003291A1
申请号:PCT/DE1988/000632
申请日:1988-10-14
公开日:1989-04-20
发明作者:Alwin Hofmann
申请人:Hofmann, Simone;
IPC主号:B29C67-00
专利说明:
[0001] Körper, insbesondere in Form einer Platte, Verfahren zum Herstellen eines solchen Körpers und nach dem Verfahren hergestellte Platte. - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - ¬
[0002] Die Erfindung betrifft einen Körper, insbesondere in Form einer Platte, der gepreßte Partikel aus hartem Polyurethanschaum und Bindemittel enhält. Ferner betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Herstellen eines Körpers, wobei ein Gemisch aus einem Schüttgut, das Partikel aus festem Polyurethanschaum enthält, und einem wasserabstoßenden Bindemittel bei einer zwischen 100° und 200°C liegenden Temperatur mit einem Druck von höchstens 200 kp/cm2 gepreßt wird. Die Erfindung bezweckt vor allem, Abfälle aus harten Schaumstoffen und anderen vorzugsweise faserigen Stoffen zur Herstellung von Platten, insbesondere Bauplatten, Sportbodenplatten und dergleichen, zu verwenden.
[0003] Durch die offengelegte niederländische Patentanmeldung
[0004] Nr. 6808556 und die mit dieser Patentanmeldung bekanntgemachte deutschen Patentanmeldung F 52 752 X/39a3 ist es bekannt, ein Gemisch aus 100 Teilen eines Staubes aus hartem Polyurethanschaumstoff mit 6 Teilen eines technischen
[0005] 4,4'-Diisocyanato-diphenylmethans als wasserabstoßendes Bindemittel 10 Minuten lang bei einem Druck von 200 kp/cm2 und bei einer Temperatur von 130°C zu Platten zu verpressen.
[0006] Durch diese Druckschrift ist es auch bekannt, nur 33,5 Teile eines Staubes aus hartem Polyurethan-Schaumstoff und 66,5 Teile von Fichtenholzspänen mit 7 Teilen des gleichen Bindemittels 15 Minuten lang bei einer Temperatur von 170°C und einem Druck von 200 kp/cm2 zu Platten zu verpressen.
[0007] Das Zermahlen von hartem Polyurethanschaumstoff zu Pulver ist energieaufwendig. Durch den beim bekannten Verfahren 10 bis 15 Minuten langen Preßvorgang wird für die Herstellung dieser bekannten Platten auch verhältnismäßig viel Zeit benötigt. Ferner haben diese Platten eine geringe Bruchfestigkeit und eine geringe Biegefähigkeit, so daß sie nur zu Isolstionszwecken verwendbar sind.
[0008] Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die nach diesem bekannten Verfahren hergestellten Körper zu verbessern, insbesondere hinsichtlich ihrer Elastizität und Bruchfestigkeit. Diese Aufgabe löst ein Körper mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
[0009] Besonders vorteilhaft ist die Beigabe von Integralschaum-Granulat, da hierdurch die Eigenschaften des Körpers noch weiter verbessert werden und Integralschaum in großen Mengen als Abfall zur Verfügung steht. Zwar haben beispielsweise Platten, die gemäß Anspruch 1 ausgebildet sind, eine so große Bruchfestigkeit und Elastizität, daß mit ihnen sich bessere Werte eines Sportbocsns erreichen lassen als mit Spanplatten. Sofern jedoch Polyurethanschaumabfall mit unterschiedlichen Herteeinstellungen verarbeitet werden muß, wie das in der Regel der Fall sein wird, können Bereiche der Platten mit unterschiedlichen Eigenschaften auftreten. Dieser Nachteil kann durch die Beigabe von Integralschaum-Granulat beseitigt werden. Mit der Beigabe von Integralschaum-Granulat kannι ferner die erforderliche Schütthöhe vor dem Pressen der Platten reduziert werden, wodurch unbrauchbare Randbereiche weitgehend vermieden werden. Schließlich ergibt die Mischung aus hartem und weichem Integralschaum eine gute Armierung durch die harten Partikel und eine gute Verbindung zwischen den harten Partikeln durch die weichen Partikel.
[0010] Der Erfindung liegt auch die Aufgabe zu Grunde, das bekannte Verfahren zu verbessern, und zwar auch hinsichtlich einer Verbesserung der Eigenschaften der gemäß dem Verfahren hergestellten Körper.
[0011] Diese Aufgabe ist gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß die Polyurethanschaumpartikel durch Mahlen von festem
[0012] Polyurethsnschaum in einer Schlägermühle gewonnen werden, deren Sieb Löcher mit einer lichten Weite von höchsten 10 mm aufweist, daß ein Schüttgut verwendet wird, das mindestens 50 % Polyurethanschaumpartikel enthält, daß das Gemisch in einem ersten Preßvorgang mit einem Druck von höchstens 20 kp/cm2 und daraufhin bei einer Temperatur von weniger als 170°C in einem zweiten Preßvorgang mit einem Druck von höchstens 40 kp/cm 2 gepreßt wird.
[0013] Versuche haben gezeigt, daß durch die Verwendung von in einer Schlägermühle (die auch als Granulatmühle bezeichnet wird) erzeugtem Granulat der oben genannten Art Platten mit wesentlich verbesserten Eigenschaften herstellbar sind, wobei der Preßvorgang wesentlich weniger als 10 Minuten beträgt und ein Druck von höchstens 40 kp/cm2 benötigt wird. Durch die Erfindung sind also Platten mit besseren
[0014] Eigenschaften als die bekannten herstellbar, für die zur
[0015] Herstellung des Schüttgutes aus Abfällen weniger Ernergie erforderlich ist und die in einer kürzeren Zeit und mit geringerem Druck als beim bekannten Verfahren gepreßt werden.
[0016] Bescnders vorteilhaft ist es, wenn beim Mischen des Schüttgutes mit dem vorzugsweise zerstäubten Bindemittel das Gemisch auf mindestens 25ºC vorgewärmt wird.
[0017] Der Erfindung liegt ferner die Aufgabe zu Grunde, nicht nur Abfälle von Polyurethanschaum, der unterschiedliche Härteeinstellungen haben kann, sondern auch andere Abfälle zu verwerten. Vorteilhaft ist es hierbei, Abfallpartikel zu verwenden, die in der gleichen Weise auf einer Schlägermühle der oben genannten Art zerkleinert werden und die euch aus faserigen Stoffen bestehen können, z.B. aus Glasfasern und/oder Textilfasern und/oder Asbest: und/oder Leder und/oder Cellulose. Als weitere Partikel können ferner zerkleinerte längliche Gummipartikel verwendet werden, die durch Zerkleinerung von abgefahrenen Reifen und dergleichen gewonnen werden können.
[0018] Bei einer Reihe von Anwendungsgebieten, beispielsweise bei Platten für Sportböden, ist es besonders vorteilhaft, dem Polyurethanschaum-Granulat ein Integralschaum-Granulat beizufügen, wobei es sich bei dem Integralschaum auch um eine Mischung aus weichem und hartem Integralscheum handeln kann. Die Korngröße des Integralschaum-Granulates ist vorteilhafterweise kleiner als diejenige des Polyurethanschaum-Granulates. Vorzugsweise beträgt diese nur 50 % der Korngröße des Polyurethanschaum-Granulats. Weiterhin kenn dem Polyurethanschaum-Granulat oder der Mischung aus Polyurethan-Granulat und Integralschaum-Granulat. ein Polyätherschcum-Granulat beigemischt werden.
[0019] Bei der Verwendung verschiedener Materialien für das Schüttgut hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn der Mindestgehalt an Polyurethanschaumpartikeln 80 % beträgt. Wird jedoch Integralschaum-Granulat beigemischt, was vorzugsweise in einem Pflugscharmischer erfolgt, dann kenn der Anteil an Integralschaum-Material εn der Gesamtmenge 10 % bis SO % betragen. Vorzugsweise sind aber 50 % bis 9o % des gesamten Graπulatgemisches Integralschaum-Grenulat.
[0020] Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform des Verfahrens ist dadurch gekennzeichnet, deß eine erste Schicht des Gemisches auf eine Unterlage geschichtet wird, daß auf die erste Schicht als Armierung ein Gebilde von sich kreuzenden Fäden aufgelegt wird, daß auf das Armierungscebilde eine zweite Schicht des Gemisches geschichtet wird und daß die so gebildete Doppelschicht anschließend in den zwei Preßvorgängen gepreßt wird.
[0021] Eine nach diesem Verfahren hergestellte Platte hat eine wesentlich verbesserte Biegefestigkeit, wobei es sich herausgestellt hat, daß die Ergebnisse besonders gut sind, wenn die zweite Schicht in im wesentlichen gleicher Höhe wie die erste Schicht geschichtet wird, so deß bei der nach diesem Verfahren hergestellten Platte das Armierungsgebilde sich etwa in der Mitte zwischen den beiden Breitseiten der Platte befindet. Sind den Polyurethanschaumpertikeln Integralschaumpertikel beigemischt, dann kann in vielen Fällen auf eine zusätzliche Armierung verzichtet werden, weil die harten Partikel des harten Integralschaumes eine Wirkung wie ein Armierungsnetz entfalten.
[0022] Die Erfindung betrifft auch eine nach dem erfinduncscenäßen Verfahren hergestellte Platte, die dadurch gekennzeichnet ist, daß sie einen Gehalt an länglichen Partikeln aus hεrtεm Polyurethanschaum von mindestens 50, vorzugsweise mindestens 80, Gewichtsprozent und bei einer Dicke von etwa 8 bis 11 mm eine Biegefestigkeit von mindestens 22 N/mm 2, eine Dickenquellung von weniger als 2 % und einen Feuchtigkeitsgehalt von weniger als 3 % hat.
[0023] Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform dieser Platte weist etwa in ihrer Mitte ein sich über ihre ganze Breitseite erstreckendes Armierungsgebilde aus zugfesten Fäcen, z.B. ein Gittergewebe aus Glas- oder Polyesterfäden, auf.
[0024] Die Erfindung ist in den folgenden Beispielen und in der Zeichnung im einzelnen erläutert.
[0025] Die Zeichnung zeigt in
[0026] Fig. 1 eine Stirnansicht eines Ausführungsbeispiels einer Platte;
[0027] Fig. 2 einen Schnitt nach der Linie II - II i n Fig.1. B ei s p i e l 1 :
[0028] 100 Gewichtsteile von Polyurethan-Hartschaum-Abfällen werden in einer auch Granulatmühle genannten Schlagmühle mit einem Siεb, dessen Rundlöcher einen Durchmesser von höchstens 10 mm haben, zu einem Schüttgut zerkleinert. Das so gewonnene Schüttgut wird mit 6 Gewichtsteilen eines einkomponentigen Polyurethan-Bindemittels gemischt, wobei das Bindemittel während des Mischens durch eine feine Düse mit Überdruck als Nebel dem Schüttgut zugeführt wird. Das Gemisch wird beim Mischen auf eine Temperatur von 25 bis 30°C vorgewärmt. Mittels einer Schüttvorrichtung wird dann eine Schicht des Gemisches von 10 cm Höhe in eine Form eingebracht. Als Form kann hierbei auch ein Förderband benutzt wεrdεn, dεs seitlich begrεnzt ist, wie εs beim Herstellen von Spanplatten verwendet wird.
[0029] In einer Vorpresse wird dann das Gemisch mit einem Druck von 10 kp/cm2 vorgepreßt. Das vorgepreßte Gemisch wird in eine beheizbare Presse eingebracht und bei einer Temperatur von 150°C etwa 1,5 bis 2 Minuten lang mit einem Druck von 25 kp/cm2 zu einer Platte mit einer Dicke von etwa 10 mm gepreßt. Anschließend wird die so hergestellte
[0030] Platte auf das gewünschte Format ceschnitten.
[0031] Die nach diesem Beispiel hergestellte Platte hat folgendeWerte:
[0032] Eine Biegefestigkeit nach DIN 52 362 von mindestens
[0033] 23,0 N/mm2, eine Dickenquellung nach DIN 52 364 von 1 % , einen Feuchtigkeitsgehalt nach Klimatisierung im Normalklima 20/65 nach DIN 50 014 von höchstens 2 % . Diese Werte übertreffen bei weitem die für die Prüfung von Holzspanplatten der Verleimungsart V 100 nach DIN 68 763 geforderten Werte.
[0034] Diese Platte hat auch für Sportböden besonders vorteilhafte
[0035] Werte, und zwar nach DIN 18 032 eine mittlere Standarddurchbiegung von 4,5 mm mit einer maximalen Abweichung von nicht mehr als 12,5 % (dieser Wert konnte mit bisher bekannten Platten nicht erzielt werden), eine Energiexückgewinnung von 88 % und damit einen Energieverlust von 12 %, die Durchbiegungsmulde beim Normalgewicht eines Sportlers hat in der Draufsicht einen Durchmesser von nur 35 bis 40 cm (bei Spanplatten betragt dieser Durchmesser 80 bis 100 cm).
[0036] Beispiel 2:
[0037] In gleicher Weise wie beim Beispiel 1 wird eine Platte hergestellt. Das Beispiel 2 unterscheidet sich vom Beispiel 1 nur dadurch, daß das Schüttgut 70 Gewichtsteile von Polyurethan-Hartscheum-Abfallen und 30 Gewichtsteile in derselben Mühle zerkleinerter Abfälle von Glasfasern und/oder Textilien und/oder Cellulose und/oder Asbestfasern und/oder Gummi enthält.
[0038] Durch die Beimischung von 30 Gewichtsteilen anderer Abfallpartikel werden die nach dem Beispiel 1 erzielten Werte nicht verschlechtert.
[0039] Dadurch, daß bei der Verwendung von Asbestabfallen die Asbestpartikel in der Platte eingeschlossen sind, können Asbestabfalle umweitfreundlich verwendet werden. Be i s p i e l 3 :
[0040] Dieses Beispiel unterscheidet sich von dein Beispiel 2 nur dadurch, daß die 30 Gewicht steile von anderen Abfällen als Polyurethanschaum eine Beimengung von Lederfasern enthalten, die ebenfalls in der im Beispiel 1 genannten Schlagmühle aus Lederabfallen gewonnen wurden.
[0041] Bei gleichen übrigen Werten hatte die nach diesem Beispiel hergestellte Platte einen geringfügig höheren Feuchtigkeitsgehalt.
[0042] Beispiel 4 :
[0043] Diese Platte wird aus dem gleichen Gemisch hergestellt wie das in den Beispielen 1 bis 3 beschrieben ist. Dieses Gemisch wird dann in eine Form in einer Schichthöhe von 5 cm Höhe eingebracht. Auf diese erste Schicht 1 (Fig.1) wird ein Armierungsgebilde 3 in Form eines Glasfadengittergewebes aufgelegt, dessen einander parallelen Fäden 4 und die dazu senkrechten, einander parallelen Fäden 5 sich jeweils in einem Abstand von 2,5 cm voneinander befinden. Auf dieses Armierungsgebilde 2 wird dann eine zweite Schicht 3 von ebenfalls 5 cm aufgeschichtet. Dann wird diese armierte Doppelschicht, wie im Beispiel 1 beschrieben, weiterbehandelt. Dadurch erhält man eine Platte, die bei gleichen Werten der Platten nach den Beispielen 1 bis 3 eine mindestens um 25 % verbesserte Biegefestigkeit besitzt.
[0044] Für des Armierungsgebilde 2 können euch Polyesterfäden verwendet werden. Auch können die Fäden 4 und 5 z.B. vliesartig aufeinandergelegt sein. Beispiel 5:
[0045] 40 Gewichtsanteile von Polyurethan-Hartschaum-Abfällen und 60 Gewichtsanteile eines Gemisches aus hartem und weichem Integralschaum werden getrennt voneinander in einer auch Granulatmühle genannten Schlagmühle zu Granulat zerkleinert. Für den Polyurethan-Hartschaum ist die Schlagmühle mit einem Sieb versehen, dessen Rundlöcher einen Durchmesser von 10 mm haben. Für den Integralschaum ist die Schlagmühle mit einem Sieb versehen, dessen Rundlöcher einen Durchmesser von 5 - 10 mm, vorzugsweise von 5 mm haben. Das Polyurethan-Hartschaum-Granulat und das Integralschaum-Granulat werden in einem Pflugscharmischer gemischt, und zwar unter Beigabe eines zerstäubten Bindemittels. Das Gemisch wird beim Mischen auf eine Temperatur von 25°C bis 30°C vorgewärmt. Mittels einer Schüttvorrichtung wird dann eine Schicht des Gemisches von 10 cm Höhe in eine Form gebracht. Als Form kann hierbei auch ein Förderband benutzt werden, das seitlich begrenzt ist, wie es beim Herstellen von Spanplatten verwendet wird.
[0046] In einer Vorpresse wird dann das Gemisch mit einem Druck von 10 kp/cm2 vorgepreßt. Das vorgepreßte Gemisch wird in eine beheizba.re Presse eingebracht und bei einer Temperatur von 150°C etwa 1,5 bis 2 Minuten lang mit einem Druck von 25 kp/cm2 zu einer Platte mit einer Dicke von etwa 10 mm gepreßt. Anschließend wird die so hergestellte Platte auf das gewünschte Format geschnitten.
[0047] Alle in der vorstehenden Beschreibung erwähnten sowie auch die nur allein aus der Zeichnung entnehmbaren Merkmale sind als weitere Ausgestaltungen Bestandteile der Erfindung, auch wenn Sie nicht besonders hervorgehoben und insbesondere nicht in den Ansprüchen erwähnt sind.
权利要求:
Claims
P a t e n t a n s p r ü c h e
1. Körper, insbesondere in Form einer Platte, der gepreßte Partikel aus hartem Polyurethanschaum und Bindemittel enthält, dadurch gekennzeichnet, daß als Partikel ein Granulat mit einer Korngröße von höchstens 10 mm vorgesehen ist.
2. Körper nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch ein Gemisch aus dem hartem Polyurethanschaum-Granulat und einem Integralschaum-Granulat.
3. Körper nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Integralschaum-Granulat eine Mischung aus weichem und hartem Integralschaum ist.
4. Körper nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Anteil des Integralschaum-Granulats 10 Gewichtsprozente bis 90 Gewichtsprozente, vorzugsweise 50 Gewichtsprozente bis 90 Gewichtsprozente, beträgt.
5. Körper nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Korngröße des Integralschaum-Granulats geringer als 10 mm, vorzugsweise höchstens 50% der Korngröße des harten Polyurethanschaum-Granulats, beträgt.
6. Verfahren zum Herstellen eines Körpers gemäß Anspruch 1, wobei ein Gemisch aus einem Schüttgut, dεs Partikel aus festem Polyurethanschaum enthält, und einem wasserabstcßenden
Bindemittel bei einer zwischen 100° und 200° C liegenden
Temperatur mit einem Druck von höchstens 200 kp/cm2 gepreßt wird, dadurch gekennzeichnet,
- daß die Polyurethanschaumpartikel durch Mahlen von festem Polyurethanschaum in einer Schlägermühle gewonnen wurden, deren Sieb Löcher mit einer lichten Weite von höchstens 10 mm aufweist,
- daß ein Schüttgut verwendet wird, das mindestens 50 % Polyurethanschaumpartikel enthält,
- daß das Gemisch in einem ersten Preßvorgang mit einem
Druck von höchstens 20 kp/cm 2 und daraufhin bei einer
Temperatur von weniger als 170°C in einem zweiten Preßvorgang mit einem Druck von höchstens 40 kp/cm 2 gepreßt wird.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß beim Mischen des Schüttgutes mit dem Bindemittel das Gemisch auf mindestens 25°C vorgewärmt wird.
8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Preßvorgang bei einer Temperatur von etwa 150° C durchgeführt wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Preßvorgang mit einem Druck von etwa 10 kp/cm2 und der zweite 1,5 bis, 2 Minuten lang mit einem Druck von etwa 25 kp/cm 2 durchgeführt wird.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß als Bindemittel ein Polyurethankleber verwendet wird.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Bindemittel in einer Menge von wenigstens 5 Gewichtsprozent des Schüttgutes diesem beigemischt wird.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß bei einem Schüttgut mit weniger als 100 % Polyurethanschaumpartikeln weitere Partikel aus einem faserigen Stoff verwendet werden.
13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß als faseriger Stoff Glasfasern und/oder Textilfasern und/oder Asbest und/oder Leder und/oder Zellulose verwendet wird.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß bei einem Schüttgut mit weniger als 100 % Polyurethanschaumpartikeln weitere Partikel aus Gummi verwendet werden.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß ein Schüttgut mit einem Mi n de st g e h e lt von 80 % Polyurethanschaumpartikeln verwendet wird.
16. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Schüttgut beim Pressen auf etwa ein Zehntel seiner Höhe zusammengepreßt wird.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 16, dadurch gekennzeichnet,
- daß eine erste Schicht des Gemisches auf eine Unterlage geschichtet wird,
- daß auf die erste Schicht als Armierung ein Gebilde von sich kreuzenden Fäden aufgelegt wird,
- daß auf das Armierungsgebilde eine zweite Schicht des Gemisches geschichtet wird und
- daß die so gebildete Doppelschicht anschließend in den zwei Preßvorgängen gepreßt wird.
18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Schicht in im wesentlichen gleicher Höhe wie die erste Schicht geschichtet wird.
19. Verfahren nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß als Armierungsgebilde ein Gittergewebe verwendet wird.
20. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß ein Gittergewebe mit einem Fadenabstand von 1 bis 5 cm, vorzugsweise von 2,5 cm, verwendet wird.
21. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß für das Armierungsgebilde Glasfasern oder Polyesterfäden verwendet werden.
22. Platte, die nach dem Verfahren gemäß einem der Ansprüche 6 bis 21 hergestellt wurde, dadurch gekennzeichnet, daß sie
- einen Gehalt an länglichen Partikeln aus hartem Polyurethanschaum von mindestens 50, vorzugsweise mindestens 80 Gewichtsprozent und bei einer Dicke von etwa 8 bis
11 mm
- eine Biegefestigkeit von mindestens 22 N/mm2,
- eine Dickenquellung von weniger als 2 % und
- einen Feuchtigkeitsgehalt von weniger als 3 % hat.
23. Plette nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß sie einen Gehalt von höchstens 50 % eines faserigen Stoffes hat.
24. Platte nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, daß sie einen Gehalt von höchstens 50 % von länglichen Gummischnitzeln hat.
25. Platte nach einem der Ansprüche 22 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine mittlere Standarddurchbiegung von 4,5 mm mit einer maximalen Abweichung von 12,5 % hat.
25. Platte nach einem der Ansprüche 22 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Energierückgewinnung von etwa 88 % und damit einen Energieverlust von etwa 12 % hat.
27. Platte nach einem der Ansprüche 22 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß sie bei Belastung mit einem Normgewicht eines Sportlers eine Durchbiegungsmulde hat, deren Durchmesser in der Draufsicht nur 35 bis 40 cm beträgt.
28. Platte, insbesondere nach einem der Ansprüche 22 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß sie etwa in ihrer Mitte ein sich über ihre ganze Breitseite erstreckendes Armierungsgebilde (2) aus zugfesten Fäden het.
29. Platte nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß als Armierungsgebilde (2) ein Gittergewebe aus Glas- oder Polyesterfäden (4,5) vorgesehen ist.
30. Platte nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der Fäden (4,5) des Gittergewebes voneinander 1 bis 5 cm, vorzugsweise 2,5 cm betregt.
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DE202008012001U1|2008-09-09|2008-11-27|Akzenta Paneele + Profile Gmbh|Fußbodenpaneel mit einer Trägerschicht aus Kunststoff|
法律状态:
1989-04-20| AK| Designated states|Kind code of ref document: A1 Designated state(s): US |
1989-04-20| AL| Designated countries for regional patents|Kind code of ref document: A1 Designated state(s): AT BE CH DE FR GB IT LU NL SE |
1989-06-12| WWE| Wipo information: entry into national phase|Ref document number: 1988908943 Country of ref document: EP |
1989-10-25| WWP| Wipo information: published in national office|Ref document number: 1988908943 Country of ref document: EP |
1992-04-29| WWG| Wipo information: grant in national office|Ref document number: 1988908943 Country of ref document: EP |
优先权:
申请号 | 申请日 | 专利标题
DE3735196||1987-10-17||
DEP3735196.6||1987-10-17||
DEP3806108.2||1988-02-26||
DE19883806108|DE3806108C2|1987-10-17|1988-02-26||DE19883870608| DE3870608D1|1987-10-17|1988-10-14|Koerper, insbesondere in form einer platte und verfharen zum herstellen eines solchen koerpers.|
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